Was ist die Bauaufsichtsbehörde?

Was ist die Bauaufsichtsbehörde?

Die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörde, auch als Bauaufsichtsamt bekannt, ist eine staatliche Einrichtung, die für die Überwachung und Durchsetzung der Baurechtsvorschriften zuständig ist. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Durchführung von Baugenehmigungsverfahren, bei denen Bauvorhaben auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft und genehmigt werden, sowie Bauordnungsverfahren, die sicherstellen, dass Bauwerke den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Damit gewährleistet die Bauaufsichtsbehörde die Sicherheit, Ordnung und Einhaltung aller baurechtlichen Bestimmungen im Bauwesen.

Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden

Die Bauaufsichtsbehörden haben in erster Linie die Aufgabe, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften zu überwachen und sicherzustellen. Dazu gehören verschiedene Aufgaben:

Genehmigungsverfahren: Die Bauaufsichtsbehörden prüfen und genehmigen Bauanträge für Bauprojekte. Sie stellen sicher, dass diese den geltenden Bauvorschriften entsprechen, insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit, Energieeffizienz und Umweltschutz.
Bauordnungsverfahren: Neben den Genehmigungsverfahren überwachen die Bauaufsichtsbehörden auch die Einhaltung der Bauordnung während des Bauprozesses. Sie kontrollieren beispielsweise die Baustellen und können bei Verstößen gegen die Bauordnung einschreiten.
Bautechnische Prüfungen: Die Bauaufsichtsbehörden führen bautechnische Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass Bauwerke den technischen Anforderungen und Standards entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Prüfungen der Statik, der Tragfähigkeit und der Brandschutzmaßnahmen.
Überwachung von Bestandsbauten: Neben Neubauten überwachen die Bauaufsichtsbehörden auch bestehende Bauwerke, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsstandards entsprechen. Dies kann regelmäßige Inspektionen und Überprüfungen umfassen.
Beratung und Information: Die Bauaufsichtsbehörden beraten und informieren Bauherren, Architekten, Planer und die Öffentlichkeit über baurechtliche Fragen und Vorschriften. Sie geben Auskünfte zu Genehmigungsverfahren, Bauvorschriften und Standards.

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Baugenehmigungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörden

Das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Grundsätzlich ist eine Baugenehmigung erforderlich, bevor eine bauliche Anlage errichtet, umgebaut oder ihre Nutzung geändert wird, es sei denn, das Vorhaben ist genehmigungsfrei oder von der Genehmigungspflicht befreit.

Der Abbruch einer baulichen Anlage unterliegt je nach Landesrecht oft nur einer Anzeigepflicht oder ist sogar vollständig verfahrensfrei.

Die Beantragung einer Baugenehmigung erfolgt durch Einreichung eines Antrags. Die Genehmigung wird erteilt, wenn das Bauvorhaben den einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Rechts entspricht, die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft werden. Ziel des Verfahrens ist es, durch eine vorherige Prüfung sicherzustellen, dass das Bauvorhaben mit den wichtigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts übereinstimmt und die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt werden.

Bauordnungsverfahren durch die Bauaufsichtsbehörden

Das Bauordnungsverfahren zielt darauf ab, Gefahren abzuwehren, die durch Verstöße gegen geltendes Recht entstehen. Dies umfasst:

- Ungenehmigte Errichtung von Bauwerken (sog. "Schwarzbau")
- Ungenehmigter Umbau, Nutzungsänderung oder Abbruch
- Abweichungen von den Bestimmungen der Baugenehmigung
- Mangelnde Instandhaltung von Bauwerken, die eine Gefahr darstellen
- Die Bauordnungsbehörde kann verschiedene Verwaltungsakte erlassen, wie Bescheide oder Ordnungsverfügungen, um diese Aufgaben zu erfüllen. Diese richten sich gegen Personen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Die Maßnahmen sollen die Gefahr beseitigen.

Typische Befugnisse der Bauordnungsbehörden umfassen:

- Erlass einer Baueinstellungsverfügung, um den Genehmigungsweg einzuschlagen oder die Einhaltung der Baugenehmigung sicherzustellen
- Nutzungsuntersagung, um unerlaubte Nutzungen zu stoppen
- Baubeseitigungsanordnung, um rechtswidrige Bauwerke zu entfernen
- Die Bauordnungsbehörden verfügen oft über eine bauordnungsrechtliche Generalklausel, die es ihnen erlaubt, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Anordnungen müssen im Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sein. Mitarbeiter der Behörde sind berechtigt, Grundstücke und Wohnungen zu betreten, um dies zu überprüfen.

Kommt der Störer den Anordnungen nicht nach, kann die Behörde Zwangsmittel anwenden, wie Zwangsgeld, Ersatzvornahme oder Ersatzzwangshaft. Zusätzlich kann die Bauaufsichtsbehörde Bußgelder verhängen, die jedoch nicht der Beseitigung der Verstöße, sondern der Bestrafung dienen.

Organisatorischer Aufbau der Bauaufsichtsbehörden

Die Zuständigkeitsebene für die Bauaufsichtsbehörden in der Landesverwaltung fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. In größeren Flächenstaaten sind in der Regel mehrere Verwaltungsebenen beteiligt, die sich hierarchisch zueinander verhalten. Dabei unterscheidet man zwischen der unteren, oberen und obersten Bauaufsichtsbehörde.

Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind in der Regel für Baugenehmigungsverfahren, die Errichtung von Gebäuden, Umbaumaßnahmen und Abbruchvorhaben zuständig. In kleineren Bundesländern und Stadtstaaten sind die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden in der Regel stärker zentralisiert.


In Flächenstaaten gibt es folgende Hierarchie der Bauaufsichtsbehörden:

- Die Oberste Bauaufsichtsbehörde (Fachministerium) erlässt Rechts- und Verwaltungsvorschriften, führt technische Baubestimmungen ein und genehmigt neue Bauarten, Baustoffe und Bauteile.
- Als Obere (höhere) Bauaufsichtsbehörde fungieren in Ländern mit dreistufigem Verwaltungsaufbau (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) die Bezirksregierungen oder Regierungspräsidien als Mittelbehörden. In Ländern mit zweistufigem Verwaltungsaufbau können Landesverwaltungsämter oder Landesdirektionen diese Aufgaben übernehmen, wie in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Rheinland-Pfalz oder Sachsen. In anderen Bundesländern wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein werden die Aufgaben dieser Ebene von den Fachministerien wahrgenommen.
- Die Untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt/Kreisverwaltung, kreisfreie Städte, weitere Städte und Gemeinden) überwacht alle Bauvorhaben in ihrem Bereich, überprüft und genehmigt Bauanträge.